Gemeindeversammlung 05. Juni 2024
1. Jahresrechnung 2023
Genehmigung der Jahresrechnung
2. Jahresrechnung 2023 Werkhofunternehmung Rüdtligen-Alchenflüh/Lyssach
Kenntnisnahme
3. Reglement über die Aufgabenübertragung Zivilschutz
Genehmigung
4. Reglement für die Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Turn-, Sport- und
Freizeitanlagen
Genehmigung
5. Informationen des Gemeinderates
6. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden der Versammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindeschreiberei, Jurastrasse 19, Alchenflüh, auf. In der INFO Mai 2024, welche den Haushaltungen in der Gemeinde vor der Versammlung zugestellt wird, sind die wichtigsten Erläuterungen und die Anträge des Gemeinderates zu den Traktanden enthalten.
Rechtsmittel und Organisationsbestimmungen
Allfällige Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeschreiberei zuhanden des Gemeindepräsidenten einzureichen. Liegen keine Einsprachen vor, wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt und mit dem Gemeindepräsidenten unterzeichnet.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in Langnau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind an der Versammlung alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh haben.