Verfügung Verkehrsmassnahmen
Begegnungszone Rüdtligen - Zonensignalisation 20 km/h
- Alpenblickstrasse
- Jägerweg
- Stierenmatweg
Aufhebungen:
Die mit Zustimmungsverfügung Nr. 139/79 vom 08. November 1979 erlassene Verkehrsmassnahme, Die bestehende Höchstgeschwindigkeit 40 km/h wird aufgehoben Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Emmental erhoben werden.
Begegnungszone Alchenflüh, Zonensignalisation 20km/h
- Bahnhof Süd
- Dahlienweg
- Franz-Schnyder-Weg
- Hauptstrasse (Stichstrasse Hausnummer 10-28c)
- Ringstrasse
- Schulstrasse
Aufhebungen:
Die mit Zustimmungsverfügung Nr. 139/79 vom 08. November 1979 erlassene Verkehrsmassnahme, Die bestehende Höchstgeschwindigkeit 40 km/h wird aufgehoben.
Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
- Hauptstrasse
Verbot für Motorwagen und Motorräder
Kommunal- und Forstfahrzeuge gestattet
- Schachenstrasse
- Industriestrasse
Verbot für Motorwagen und Motorräder
Zubringerdienst gestattet
- Neumattstrasse
- Wiesenweg
- Alpenblickstrasse
Verbot für Motorwagen und Motorräder
- Radweg Einmündung Riedstrasse/Dorfstrasse
Aufhebungen:
Die bestehende Verkehrsmassnahme Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder auf diesen Strassen wird aufgehoben.
Tempo 30 Zone Alchenflüh Zonensignalisation 30km/h
- Alpenweg
- Burgdorfstrasse
- Jurastrasse
- Mühleweg
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Emmental erhoben werden.
Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gemeinderat Rüdtligen-Alchenflüh
