Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Traktanden
Für die Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 liegen folgende Traktanden vor:
- Jahresrechnung 2025 - Genehmigung der Jahresrechnung
- Jahresrechnung 2025 Werkhofunternehmung Rüdtligen-Alchenflüh/Lyssach - Kenntnisnahme
- Einbürgerungsreglement - Genehmigung
- Organisationsreglement Gemeindeverband Kirchberg - Genehmigung
- Informationen des Gemeinderates
- Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindeschreiberei, Jurastrasse 19, Alchenflüh, auf. In der INFO Mai 2026, welche den Haushaltungen in der Gemeinde vor der Versammlung zugestellt wird, sind die wichtigsten Erläuterungen und die Anträge des Gemeinderates zu den Traktanden enthalten.
Rechtsmittel und Organisationsbestimmungen
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in Langnau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
