Erasatzwahl im Gemeinderat Rüdtligen-Alchenflüh für die restliche Amtsdauer 2019 - 2021
Scheidet ein gewählter Gemeinderat aus, rücken gemäss Art. 61 Abs. 3 Abstimmungs- und Wahlreglement an seine Stelle die Ersatzleute der gleichen Liste in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmen. Werden im Laufe einer Amtsdauer alle Kandidierenden einer Liste aufgebraucht, so findet gemäss Art. 63 Abs. 1 Abstimmungs- und Wahlreglement eine Ergänzungswahl statt. Die Gesamtzahl der Kandidatinnen und Kandidaten der Liste übersteigt die Zahl des zu besetzenden Sitz nicht. Gemäss Art. 62 des Abstimmungs- und Wahlreglementes, hat der Gemeinderat die Kandidatin ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt:
Gemeinderätin
- Doris Järmann, 1958, Kauffrau, Industriestrasse 20, 3422 Rüdtligen, neu, SP (parteilos).
Der Gemeinderat heisst Doris Järmann in seinen Reihen herzlich willkommen und wünscht ihr für die kommende Zeit in den Behörden der Gemeinde viel Erfolg. Die Ressortverteilung wird anlässlich der nächsten Sitzung beschlossen.
Der Gemeinderat