Traktandenliste Gemeindeversammlung 13. Juni 2018
Traktanden Gemeindeversammlung:
1. Jahresrechnung 2017
Genehmigung der Jahresrechnung
2. Jahresrechnung 2017 Werkhofunternehmung Rüdtligen-Alchenflüh/Lyssach
Kenntnisnahme
3. Organisationsreglement 2018
Genehmigung (Auflageexemplar als pdf)
4. Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen 2018
Genehmigung (Auflageexemplar als pdf)
5. Informationen des Gemeinderates
6. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden und das Protokoll der Versammlung vom 7. Dezember 2017 liegen 30 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindeschreiberei, Jurastrasse 19, Alchenflüh, auf. In der INFO Mai 2018, welche den Haushaltungen in der Gemeinde vor der Ver¬sammlung zugestellt wird, sind die wichtigsten Erläuterungen und die Anträge des Gemein¬derates zu den Traktanden enthalten.
Rechtsmittel und Organisationsbestimmungen
Allfällige Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeschreiberei zuhanden des Gemeindepräsidenten einzureichen. Liegen keine Einsprachen vor, wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt und mit dem Gemein-depräsidenten unterzeichnet.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in Langnau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind an der Versammlung alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Schwei-zer Bürgerrecht, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh haben.
Alchenflüh, 10. April 2018 Der Gemeinderat