Gemeindeversammlung 04. Juni 2025
1. Jahresrechnung 2024
Genehmigung der Jahresrechnung
2. Jahresrechnung 2024 Werkhofunternehmung Rüdtligen-Alchenflüh/Lyssach
Kenntnisnahme
3. Abfallreglement inkl. Gebührenrahmen
Genehmigung
4. Kreditabrechnungen
Kenntnisnahme
5. Informationen des Gemeinderates
6. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindeschreiberei, Jurastrasse 19, Alchenflüh, auf. In der INFO Mai 2025, welche den Haushaltungen in der Gemeinde vor der Versammlung zugestellt wird, sind die wichtigsten Erläuterungen und die Anträge des Gemeinderates zu den Traktanden enthalten.
Rechtsmittel und Organisationsbestimmungen
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in Langnau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind an der Versammlung alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh haben.