1. Apr. 2025, 10:48 Uhr
Rüdtligen-Alchenflüh erhält die volle Baubewilligungskompetenz - Rechtskräftig
Die Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh besitzt die volle Baubewilligungskompetenz.
Mit Ausnahme von Gastgewerbebetrieben, Prostitutionsbetrieben, Bauvorhaben in/an Gewässern, die keiner Gemeindehoheit unterliegen und Bauvorhaben, die für Zwecke der Gemeinde bestimmt sind (Art. 8 Abs. 2 BewD), werden die Baugesuche innerhalb der Bauverwaltung abschliessend behandelt. Die Bauverwaltung prüft bei der formellen und materiellen Prüfung das Baugesuch und holt die nötigen Amts- und Fachberichte ein.