Kommunale Urnenabstimmung vom 29. November 2020
An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 29. November 2020 werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigen über folgende Vorlagen abstimmen.
Zur Abstimmung vorgelegt wird:
1. Verpflichtungskredit von Fr. 1'30000.00 für die Sanierung der Dorfstrasse 2. Etappe – Genehmigung Kredit
2. Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve – Genehmigung
3. Budget 2021 mit einer unveränderten Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.45 und der Liegenschaftssteuern von 1.2 – Genehmigung
Abstimmungsbotschaft Sanierung der Dorfstrasse 2. Etappe
Abstimmungsbotschaft Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve und Budget 2021
Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve
Budget 2021
Allgemeinverfügung vom 26.10.2020
Abstimmungsmaterial und Aktenauflagen
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial (bestehend aus der Ausweisekarte, den Stimmzetteln und den Abstimmungsbotschaften) für die Urnenabstimmung bis spätestens 3 Wochen vor der Urnenabstimmung zugestellt. Die Unterlagen zur Abstimmung über den Verpflichtungskredit werden mit dem offiziellen Wahlcouvert zugestellt. Die Unterlagen zur Abstimmung über das Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve und Budget 2021 folgen in einem separaten Couvert der Gemeinde. Wir bitten Sie, bei brieflicher Abstimmung alle Stimmzettel im offiziellen Abstimmungscouvert abzugeben. Die Unterlagen liegen zudem 30 Tage vor der Urnenabstimmung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde www.rual.ch eingesehen werden.
Stimmberechtigung und Stimmabgabe
Das Verfahren richtet sich nach dem Abstimmungs- und Wahlreglement 2002. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, zum Abstimmungszeitpunkt seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich ab. Die Öffnungszeit des Stimmlokals ist auf dem Abstimmungscouvert aufgedruckt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeverwaltung ein Doppel verlangen.
Rechtsmittelbelehrung
Vorbereitungshandlungen in Abstimmungssachen, wie die vorliegende Einberufung der Urnenabstimmung, sind innert 10 Tagen ab der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. anfechtbar.
Alchenflüh, 29. Oktober 2020, Der Gemeinderat