Gemeindeversammlung 04. Dezember 2024
1. Budget 2025
Genehmigung des Budgets, der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer für das Jahr 2025. Information über den aktuellen Finanzplan.
2. Gemeindeverband Kirchberg – Teilrevision Organisationsreglement
Anpassungen Organisationsreglement
3. Informationen des Gemeinderates
4. Verschiedenes
Jungbürgerfeier
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung findet die Übergabe der Bürgerbriefe an die anwesenden Jungbürger/innen inkl. Apéro statt.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindeschreiberei, Jurastrasse 19, Alchenflüh, auf. In der INFO November 2024, welche den Haushaltungen in der Gemeinde vor der Versammlung zugestellt wird, sind die wichtigsten Erläuterungen und die Anträge des Gemeinderates zu den Traktanden enthalten.
Rechtsmittel und Organisationsbestimmungen
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in Langnau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind an der Versammlung alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Schwei-zer Bürgerrecht, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh haben.
Der Gemeinderat