Hundetaxe 2024
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass seit dem 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem elektronischen Mikrochip versehen und in der AMICUS Datenbank regis-triert sein müssen. Der Chip wird durch einen Tierarzt eingesetzt. Sämtliche Änderungen müssen durch den Hundehalter bei der AMICUS Datenbank (www.amicus.ch) selber gemel-det werden.
Alle Hundehalter, die in der Hundekontrolle der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh registriert sind, erhalten im August 2024 eine Rechnung für die jährliche Taxe. Falls Sie nicht mehr Hundehalter oder neu im Besitz eines Hundes sind, melden Sie dies bitte laufend, spätestens jedoch bis Ende Juli 2024 bei der Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh unter
Tel. 034 447 40 50 oder info@rual.ch.
Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh