Gemeindeversammlung 08. Dezember 2021
1. Budget 2022
Genehmigung des Budgets, der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer für das Jahr 2022. Information über den aktuellen Finanzplan.
2. Reglement über die Telekomversorgung
Genehmigung
3. Gebührenreglement
Genehmigung
Aufgrund der Änderung des Gebührenreglements steht ebenfalls ein Entwurf der neuen Gebührenverordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Gebührenverordnung wird vom Gemeinderat beschlossen.
Gebührenverordnung
4. Informationen des Gemeinderates
5. Verschiedenes
Jungbürgerfeier
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung findet die Übergabe der Bürgerbriefe an die anwesenden Jungbürger/innen statt.
Maskenpflicht / Schutzkonzept
An der gesamten Gemeindeversammlung gilt Maskenpflicht. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Schutzkonzept.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden und das Protokoll der Versammlung vom 09. Juni 2021 liegen 30 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindeschreiberei, Jurastrasse 19, Alchenflüh, auf. Im INFO November 2021, welches den Haushaltungen in der Gemeinde vor der Versammlung zugestellt wird, sind die wichtigsten Erläuterungen und die Anträge des Gemeinderates zu den Traktanden enthalten.
Rechtsmittel und Organisationsbestimmungen
Allfällige Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeschreiberei zuhanden des Gemeindepräsidenten einzureichen. Liegen keine Einsprachen vor, wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt und mit dem Gemeindepräsident unterzeichnet.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in Langnau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind an der Versammlung alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh haben.
Der Gemeinderat