Gemeindeversammlung 07. Dezember 2022
1. Budget 2023
Genehmigung des Budgets, der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer für das Jahr 2023. Information über den aktuellen Finanzplan.
2. Wahlen 2023 - 2026
Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin und des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin der Einwohnergemeinde für die Amtsdauer 2023 – 2026.
3. Revisionsstelle 2023 - 2026
Wahl der Revisionsstelle für die Jahresrechnungen 2023 – 2026.
4. Informationen des Gemeinderates
5. Verschiedenes
Jungbürgerfeier
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung findet die Übergabe der Bürgerbriefe an die anwesenden Jungbürger/innen statt.
Schutzkonzept für die Durchführung der Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung wird unter der am Tag der Versammlung geltenden Massnahmen des Bundes durchgeführt.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindeschreiberei, Jurastrasse 19, Alchenflüh, auf. In der INFO November 2022, welche den Haushaltungen in der Gemeinde vor der Versammlung zugestellt wird, sind die wichtigsten Erläuterungen und die Anträge des Gemeinderates zu den Traktanden enthalten.
Rechtsmittel und Organisationsbestimmungen
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in Langnau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rüge-pflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind an der Versammlung alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh haben.
Der Gemeinderat