5. Dez. 2024, 07:48 Uhr
Publikation öffentliche Mitwirkung
Öffentliche Mitwirkungsauflage Zonenplan- und Baureglementsänderung Schulanlage (ZöN B/F)
Der Gemeinderat Rüdtligen-Alchenflüh bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung Schulanlage (Zonen für öffentliche Nutzungen B und F) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Zonenplan- und Baureglementsänderung liegt vom 5. Dezember 2024 bis und mit 10. Januar 2025 in der Gemeindeverwaltung auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung zu richten.
Baureglementsänderung
Erläuterungsbericht
Zonenplanänderung
Alchenflüh, den 02.12.2024
Der Gemeinderat