16. Jul. 2020, 08:57 Uhr
Revision der Ortsplanung, Änderungen im Genehmigungsverfahren nach Art. 60 Abs. 3 BauG
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung i.S.v. Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat hat die vom 11. Juni bis zum 13. Juli 2020 öffentlich aufgelegten Änderungen im Genehmigungsverfahren zur Revision der Ortsplanung am 30. Juni 2020 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können in der Gemeindeverwaltung Rüdtligen-Alchenflüh eingesehen werden.
Rüdtligen-Alchenflüh, den 13. Juli 2020
Der Gemeinderat