AGOV Konto
Seit Dezember 2024 setzt der Kanton Bern das Anmeldeverfahren AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, für die E-Services ein, die von den Kundinnen und Kunden via BE-Login aufgerufen werden. Das heisst, dass Sie als Privatperson ein AGOV-Konto erstellen müssen, wenn Sie sich bei den E-Services des Kantons Bern anmelden möchten. So wird gewährleistet, dass Sie weiterhin Zugriff auf die E-Services und Ihre hinterlegten Daten haben.
An der Nutzung Ihrer E-Services und an Ihren bisher hinterlegten Daten ändert sich nichts. Es wird nur das Anmeldeverfahren – die Art und Weise, wie Sie sich für die E-Services des Kantons Bern anmelden – angepasst.
Die Umstellung auf AGOV ist für natürliche Personen (Privatpersonen) ab sofort zwingend nötig. Privatpersonen, die BE-Login im Zusammenhang mit den Steuern auch für berufliche Zwecke (z.B. als Treuhänder/-in oder Vertreter/-in) nutzen, können dies nach der Umstellung auf das neue Anmeldeverfahren AGOV weiterhin tun.
