Urnenabstimmung Schulraumplanung
Zur Abstimmung vorgelegt wird folgende Vorlage:
- Projektierungskredit von Fr. 1'580000.00 für die Projektierung von Sanierungen, Neu- und Umbauten der Schulliegenschaften – Genehmigung Kredit
Abstimmungsmaterial und Aktenauflagen
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial (bestehend aus der Ausweisekarte, dem Stimmzettel und den Abstimmungsbotschaft) für die Urnenabstimmung bis spätestens 3 Wochen vor der Urnenabstimmung zugestellt. Die Unterlagen liegen zudem 30 Tage vor der Urnenabstimmung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage unter der Rubrik Bildung/Schulraumplanung der Gemeinde www.rual.ch eingesehen werden.
Stimmberechtigung und Stimmabgabe
Das Verfahren richtet sich nach dem Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen gültig ab 2022. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, zum Abstimmungszeitpunkt seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich ab. Die Öffnungszeit des Stimmlokals ist auf dem Abstimmungscouvert aufgedruckt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeverwaltung ein Doppel verlangen.
Rechtsmittelbelehrung
Vorbereitungshandlungen in Abstimmungssachen, wie die vorliegende Einberufung der Urnenabstimmung, sind innert 10 Tagen ab der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. anfechtbar.